Elternmitwirkung
Datenablage Elternforum
Nur für Mitglieder
- Elternmitwirkung umfasst alle Rechte der Erziehungsberechtigten der Kinder eines einzelnen Schulstandorts. Der Schulstandort bietet diese Rechte an, die Erziehungsberechtigten haben darauf einen Anspruch und können die Rechte wahrnehmen.
- Elternmitwirkung schliesst alles aus, was den Unterricht im engeren Sinne betrifft (Lehrplan, Methodik, Beurteilung Unterricht, Beurteilung Lehrpersonen). Ebenso ausgeschlossen ist das Personalwesen.
- Elternmitwirkung wird wirksam, wenn Erziehungsberechtigte wie das Team der Lehrpersonen einvernehmlich zu Entscheidungen gelangen.
- Elternmitwirkung setzt eine offene, partnerschaftlich geprägte Beziehung zwischen Erziehungsberechtigten und Schule voraus.